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Was ist nach dem Begräbnis zu tun?

Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Diverse Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des Verstorbenen lauten, müssen gekündigt bzw. abgeändert werden: 

Das betrifft unter anderem:

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Gewerkschaften, Organisationen, Vereinen
  • Ab- oder Ummeldung von Rundfunk- und Fernsehgebühren (GIS), Telefon- und Internetanbieter
  • Ab- oder Ummeldung Gas- und Stromanbieter
  • Kündigung bei Zeitungen, Zeitschriften, Online-Abos
  • Kündigung von Online-Mitgliedschaften (zB Facebook, Twitter, Instagram, etc.)
  • Kündigung von Verträgen und Daueraufträgen bei Banken und Versicherungen
  • Rücklegung oder Änderung von Gewerbeberechtigungen

 

Verlassenschaftsverfahren

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dafür wird ein Notar bestellt, der sich automatisch bei den Angehörigen meldet. Er hilft den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert Sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten.

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