Trennung ist unser Los, Wiedersehen ist unsere Hoffnung.
So bitter der Tod ist, die Liebe vermag er nicht zu scheiden.

Aurelius Augustinus

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Im Trauerfall

Mit dem Tod eines Menschen beginnt der Weg der Trauer, der seine Zeit benötigt. Jedoch müssen einige Schritte sofort erledigt werden.

Auf Wunsch nehmen wir den Angehörigen so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die Trauerarbeit bleibt.

Ratgeber für Hinterbliebene (PDF)

Was wir für Sie tun können:

  • Verständigung des Totenbeschauarztes
  • Waschen, hygienische Versorgung, Ankleiden und Einbetten Ihres Verstorbenen
  • Überführung im In- und Ausland
  • Besorgung der notwendigen Überführungspapiere
  • Individuelle Beratung, Organisation und Koordination der gewünschten Trauerfeier
  • Terminabsprache mit dem gewünschten Geistlichen oder Trauerredner
  • Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
  • Gestaltung und Erstellung von Trauerdrucksorten (Parten, Trauerbild, Sterbebilder)
  • Erstellen von Todesanzeigen für die Zeitungen
  • Besorgung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Organisation und Durchführung von Exhumierungen
  • Entsorgung von Blumen- und Kranzspenden am Grab
  • Direktverrechnung mit den meisten Versicherungen

 

 

Folgende Unterlagen, Dokumente und Urkunden sind zur Beurkundung des Sterbefalles erforderlich:

  • Geburtsurkunde (vor 1939 Geburts- und Taufschein des Pfarramtes)
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe (vor 1939 Trauschein des Pfarramtes)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatsrolle
  • Nachweis des akademischen Grades (außer der akad. Grad ist bereits in der Heiratsurkunde eingetragen)
  • Geschieden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung
  • Verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei ausländischen Trauerfällen: Reisepass des Verstorbenen
  • Originalpolizzen von Sterbeversicherungen

 

 

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